Medizinproduktegesetz
  1. Das Medizinproduktegesetz (MPG) hat den alleinigen Zweck den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln.

  2. SOM Biofeedbackgeräte sind Lern- und Informationsgeräte zur audiovisuellen Rückmeldung physiologischer Parameter und dürfen weder zur Diagnose noch zum Monitoring lebenswichtiger physiologischer Prozesse verwendet werden.

  3. Alle SOM Biofeedbackgeräte besitzen eine Konformitätserklärung und das CE-Zeichen.

  4. SOM Produkte sind durch eine Produkt-Haftpflichtversicherung nach deutschem Recht abgesichert. Ausländische Produkte besitzen häufig keine Produkt-Haftpflichtversicherung und da der deutsche Vertreiber meist nicht haftet muss man im Schadensfall sein Recht im Ausland einfordern.