Der Gesetzgeber hat durch
mangelnde Aufklärung der Verbraucher wesentlich dazu beigetragen,
daß es zu diesem Thema Missverständnisse und Unklarheiten gibt.
Wir möchten deshalb die wesentlichen Punkte darstellen.
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Das Medizinproduktegesetz
(MPG) hat den alleinigen Zweck den Verkehr mit Medizinprodukten zu
regeln.
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SOM Biofeedbackgeräte sind
Lern- und Informationsgeräte zur audiovisuellen Rückmeldung physiologischer
Parameter und dürfen weder zur Diagnose, noch zum Monitoring
lebenswichtiger physiologischer Prozesse verwendet
werden.
- Alle SOM Biofeedbackgeräte
besitzen eine Konformitätserklärung und das CE-Zeichen.
- SOM Produkte sind durch eine Produkt-Haftpflichtversicherung
nach deutschem Recht abgesichert. Ausländische Produkte besitzen oftmals keine Produkt-Haftpflichtversicherung und
da der deutsche Vertreiber meist nicht haftet muss man im Schadensfall
sein Recht im Ausland einfordern.

© 1999 SOM Biofeedback
- http://www.som-biofeedback.com/mpg.htm
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